Kurz vorweg: Grundsätzlich liefern alle großen Dienste in einen Paketkasten — aber nur, wenn Sie ihnen eine Abstellgenehmigung erteilt haben. Die schließen Sie mit jedem Dienst einzeln ab. Und Sie sollten wissen, dass damit das Verlustrisiko auf Sie übergeht.
Ein Paketkasten steht schnell. Die eigentliche Frage kommt danach: Legt der Zusteller die Sendung wirklich hinein, oder klemmt trotzdem der Zettel in der Tür?
Die Abstellgenehmigung entscheidet
Kein Zusteller darf ein Paket einfach irgendwo ablegen. Er braucht dafür eine Erlaubnis des Empfängers — die Abstellgenehmigung, je nach Dienst auch Ablageort, Wunschort oder WunschAblageort genannt. Im Volksmund heißt sie oft „Garagenvertrag". Darin benennen Sie den Ort, an dem abgestellt werden darf: „Grauer Paketkasten links neben der Haustür" zum Beispiel.
Ohne diese Erlaubnis ist der Kasten für den Zusteller nur ein Möbelstück.
Wichtig: Sie schließen die Vereinbarung mit jedem Dienst getrennt ab. Eine Genehmigung bei DHL gilt nicht für Hermes, DPD oder GLS.
Wo man sie erteilt
| DHL | Kundenkonto → „Meine Daten & Services" → „Ablageort". Auch dauerhaft möglich. |
| Hermes | „WunschAblageort", einmalig über die Sendungsverfolgung oder dauerhaft im Konto |
| DPD | Über den Benachrichtigungslink zur Sendung oder dauerhaft im Konto |
| GLS | Ablageort über die Sendungsverfolgung, dauerhaft über FlexDelivery |
| Amazon | Beim Bestellvorgang unter „An einem sicheren Ort abstellen", mit Freitextfeld |
Die Bezeichnungen und Menüpfade ändern sich gelegentlich. Suchen Sie im Zweifel im jeweiligen Kundenkonto nach „Ablageort" oder „Abstellgenehmigung".
Die Formulierung sollte eindeutig sein. „Hinterm Haus" führt zu Suchereien, „Grauer Paketkasten links neben der Haustür" nicht.
Ein dauerhafter Ablageort gilt für alles
Bei DHL gilt ein dauerhaft hinterlegter Ablageort für alle Pakete und lässt sich für einzelne Sendungen nicht aussetzen. Wenn Sie also ausnahmsweise persönlich annehmen wollen — etwa bei einer teuren Bestellung —, funktioniert das über die Dauergenehmigung nicht.
Wer das nicht will, erteilt die Erlaubnis lieber pro Sendung über die Sendungsverfolgung. Das ist mehr Klickarbeit, gibt aber die Kontrolle zurück.
Was Sie wissen sollten, bevor Sie sie erteilen
Das ist der Punkt, den die meisten Shops verschweigen: Mit der Abstellgenehmigung verschiebt sich die Haftung.
Normalerweise haftet der Händler, bis die Ware unbeschädigt bei Ihnen ankommt. Haben Sie einen Ablageort vereinbart, reicht diese Haftung nur noch bis zum Ablageort. Ist das Paket dort abgelegt worden und verschwindet danach, stehen Sie in der Beweispflicht — und ohne Kamera am Abstellort ist dieser Beweis praktisch nicht zu führen.
Dasselbe gilt bei Beschädigungen: Wurde das Paket am Ablageort abgestellt, ist schwer zu belegen, ob der Schaden vorher oder nachher entstanden ist.
Die Haftungsregeln unterscheiden sich außerdem von Dienst zu Dienst und sind nicht einheitlich geregelt. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet bei hochwertigen Bestellungen auf die Ablage und lässt an eine Filiale oder Packstation liefern.
Genau deshalb ein abschließbarer Kasten
Wenn das Risiko ohnehin bei Ihnen liegt, entscheidet die Frage, wie leicht jemand an das Paket kommt. Eine offene Ablagebox oder „hinter die Mülltonne" ist eine Einladung. Ein abschließbarer Kasten mit Zwischenboden im Einwurfschacht ist es nicht — dort fällt die Sendung nach unten und der Weg von oben ist versperrt.
In Mehrfamilienhäusern ist das besonders relevant: Dort erreichen mehrere Personen den Ablageort, und mit jedem Besucher und jedem nachfolgenden Zusteller steigt das Risiko.
Unsere Paketbriefkästen sind alle abschließbar. Worauf es sonst noch ankommt — Einwurföffnung, Materialstärke, Verankerung — steht in Paketkasten: Worauf man vor dem Kauf achten sollte.
Was nie im Kasten landet
Auch mit Genehmigung gibt es Sendungen, die der Zusteller nicht ablegen darf. Bei DHL gilt ein hinterlegter Wunschort ausdrücklich nicht für:
- Sendungen mit Alterssichtprüfung
- Sendungen mit Ident-Check
- Nachnahme-Sendungen
- Express-Pakete
Dazu kommt alles, was eine Unterschrift verlangt, etwa Einschreiben. Die anderen Dienste handhaben es ähnlich.
Und was schlicht nicht hineinpasst
Die häufigste Enttäuschung hat nichts mit Vorschriften zu tun, sondern mit Maßen. Nicht die Höhe des Kastens entscheidet, sondern die Einwurföffnung. Zwei echte Werte aus unserem Sortiment:
| DEMA Offenburg | Einwurf max. 35 × 21 × 14 cm |
| Paketbriefkasten KIM | Sendungen bis 37 × 33 × 15 cm |
Das entspricht etwa einem Schuhkarton. Kleidung, Bücher, Elektronik und Kosmetik passen also — sperrige Kartons und Mehrfachbestellungen in einer Verpackung nicht. Und ist der Kasten von der ersten Sendung voll, bleibt die zweite draußen.
In vier Schritten eingerichtet
- Kasten montieren und fest verankern, an einer vom Weg aus einsehbaren Stelle.
- Bei jedem Dienst einzeln die Abstellgenehmigung erteilen, mit eindeutiger Ortsbeschreibung.
- Entscheiden: dauerhaft oder pro Sendung. Dauerhaft ist bequemer, pro Sendung gibt Kontrolle.
- Bei teuren Bestellungen bewusst auf die Ablage verzichten und an eine Filiale liefern lassen.
Kurz zusammengefasst
- Ohne Abstellgenehmigung legt kein Zusteller etwas ein.
- Jeder Dienst einzeln — eine Genehmigung gilt nicht für alle.
- Das Verlustrisiko liegt danach bei Ihnen, deshalb abschließbarer Kasten statt offener Ablage.
- Nicht abgelegt werden Nachnahme, Alterssichtprüfung, Ident-Check, Express und alles mit Unterschrift.
- Die Einwurföffnung ist die Grenze, nicht die Höhe des Kastens.
Welche Alternativen es sonst noch gibt — Nachbar, Filiale, Packstation, Wunschtag — und ab wann sich ein eigener Kasten rechnet, steht in Pakete annehmen, wenn niemand da ist.
Häufige Fragen
Liefert DHL in einen Paketkasten?
Ja, wenn Sie einen Ablageort hinterlegt haben. Das geht im DHL-Kundenkonto unter „Meine Daten & Services" → „Ablageort", einmalig pro Sendung oder dauerhaft. Ein dauerhafter Ablageort gilt dann für alle Standardpakete.
Gilt eine Abstellgenehmigung für alle Paketdienste?
Nein. Sie vereinbaren sie mit jedem Dienst getrennt. Eine Genehmigung bei DHL gilt nicht für Hermes, DPD, GLS oder Amazon.
Wer haftet, wenn das Paket aus dem Kasten verschwindet?
Mit einer Abstellgenehmigung reicht die Haftung des Händlers nur bis zum vereinbarten Ablageort. Danach tragen Sie als Empfänger das Verlustrisiko und wären in der Beweispflicht. Die Regeln unterscheiden sich zudem je nach Zustelldienst.
Welche Sendungen werden nicht in den Paketkasten gelegt?
Nachnahme, Sendungen mit Alterssichtprüfung oder Ident-Check, Express-Sendungen und alles, was eine Unterschrift verlangt — etwa Einschreiben.
Kann ich die Abstellgenehmigung für einzelne Pakete aussetzen?
Bei einem dauerhaft hinterlegten Ablageort bei DHL nicht — er gilt für alle Sendungen. Wer die Kontrolle behalten will, erteilt die Erlaubnis stattdessen pro Sendung über die Sendungsverfolgung.