Briefkasten für zwei Parteien: was im Zweifamilienhaus zu beachten ist

Doppelter Standbriefkasten aus Edelstahl für zwei Parteien

Kurz vorweg: Jede Partei braucht ihren eigenen, abschließbaren Kasten mit eigenem Schlüssel — auch unter Verwandten. Das Briefgeheimnis gilt zwischen allen Personen. Bei Mietverhältnissen ist es Sache des Vermieters, das zu ermöglichen. Und beide Kästen sollten gleich groß und gleich ausgestattet sein, sonst ist der Streit vorprogrammiert.

Zweifamilienhaus, Einliegerwohnung, Haus mit Praxis im Erdgeschoss: Sobald zwei Haushalte unter einer Adresse wohnen, stellt sich die Frage nach dem Briefkasten.

Ein gemeinsamer Kasten ist keine gute Lösung

Auch unter Verwandten nicht. Das Briefgeheimnis nach Artikel 10 Grundgesetz gilt zwischen allen Personen — auch zwischen Vermieter und Mieter, auch zwischen Eltern und erwachsenen Kindern in getrennten Haushalten. Wer einen fremden Brief öffnet, verletzt es, selbst wenn er ihn nur versehentlich aus dem gemeinsamen Fach zieht.

Dazu kommt das Praktische: Post wird verlegt, aus Versehen mitgenommen oder liegt tagelang, weil jeder denkt, der andere hätte sie schon geholt. Bei fristgebundener Post — Bescheiden, Kündigungen, Mahnungen — wird das zum echten Problem, denn die Frist läuft unabhängig davon, wer den Brief zuerst gesehen hat.

Jede Partei braucht ihren eigenen, abschließbaren Kasten mit eigenem Schlüssel.

Wer dafür zuständig ist

Bei Mietverhältnissen ist das Sache des Vermieters. Er schuldet dem Mieter eine Wohnung, die sich vertragsgemäß nutzen lässt, und dazu gehört die Möglichkeit, Post sicher und für andere unzugänglich zu empfangen. Fehlt ein eigener Briefkasten, kann der Mieter ihn verlangen.

Bei zwei Eigentümern in einem Haus regelt das die Teilungserklärung oder eine Vereinbarung. Gehört die Außenwand oder der Vorgarten zum Gemeinschaftseigentum, braucht die Montage in der Regel einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft — auch wenn nur ein zweiter Kasten dazukommt.

Die Bauformen

Zwei Einzelkästen an der Wand günstigste Lösung, braucht freie Wandfläche
Doppelbriefkasten auf gemeinsamem Ständer ein Erscheinungsbild, gut bei Abstand zur Haustür
Briefkastenanlage ab etwa drei Parteien, für zwei überdimensioniert

Zwei Einzelkästen nebeneinander an der Wand sind die günstigste Lösung — zwei einfache Modelle liegen zusammen bei rund 40 bis 70 €. Wichtig ist, zweimal dasselbe Modell zu kaufen. Zwei unterschiedliche Kästen sehen zusammengewürfelt aus und führen prompt zur Frage, wer den besseren hat.

Ein Doppelbriefkasten auf gemeinsamem Ständer hat zwei getrennte Kästen mit eigenen Schlössern, aber ein einheitliches Bild. Sinnvoll, wenn zwischen Gehweg und Haustür Abstand liegt — dann muss der Zusteller nicht bis ans Haus. Bei uns etwa der doppelte Standbriefkasten aus Edelstahl mit Zeitungsfach und Sichtfenstern.

Eine Briefkastenanlage lohnt erst ab etwa drei Parteien. Welche Bauform grundsätzlich zu welcher Lage passt, klärt Wandbriefkasten, Standbriefkasten oder Mauerdurchwurf.

Die Beschriftung

Beide Namen müssen dran, und zwar eindeutig zugeordnet. Sonst steht der Zusteller vor zwei Klappen und entscheidet nach Gefühl — und dann landet Post regelmäßig im falschen Kasten.

Der Klassiker ist der gleiche Nachname: Eltern oben, Sohn mit Familie unten. Das ist häufiger, als man denkt, und für den Zusteller nicht auflösbar. Hier hilft ein Zusatz:

  • „Erdgeschoss" und „Obergeschoss" — am eindeutigsten, weil der Zusteller es an der Klingel wiederfindet.
  • Vornamen ausschreiben statt nur den Anfangsbuchstaben. „M. Schmidt" hilft nicht, wenn beide mit M anfangen.
  • Beide Kästen gleich beschriften, in Schrift und Format — sonst wirkt einer wie ein Nachtrag.

Mehr dazu in Namensschild am Briefkasten.

Gleich groß, gleich ausgestattet

Es klingt banal, führt aber zu Streit: Wer den kleineren Kasten bekommt, bekommt auch die geknickte Post. Und wenn eine Partei ein Zeitungsfach hat und die andere nicht, ist absehbar, wo die Zeitung landet — nämlich in dem Fach, das dafür gebaut ist, unabhängig davon, wer sie abonniert hat.

Achten Sie deshalb auf drei Punkte: gleiches Einwurfmaß, gleiches Fassungsvermögen und gleiche Ausstattung bei Zeitungsfach und Sichtfenster.

Nebeneinander oder übereinander?

Nebeneinander ist die bessere Lösung, wenn die Wand es hergibt. Beide Kästen liegen dann im bequemen Greif- und Einwurfbereich.

Übereinander spart Platz, hat aber einen Haken: Der untere Kasten sitzt schnell zu tief. Die Norm DIN EN 13724 sieht den Einwurf zwischen 70 und 170 cm über dem Boden vor — bei zwei Kästen à etwa 35 cm Höhe wird das eng, sobald man den oberen bequem erreichen will. Rechnen Sie vorher nach. Die Maße und die Montage im Detail stehen in Briefkasten montieren: Höhe, Abstand, Befestigung.

Praxis oder Gewerbe im Haus

Ein Gewerbe unter derselben Adresse braucht ebenfalls einen eigenen Kasten — schon deshalb, weil dort Geschäftspost und oft fristgebundene Sendungen ankommen, die niemand anderes öffnen darf.

Zwei Besonderheiten: Der Kasten sollte größer ausfallen, weil Geschäftspost häufiger im Format DIN C4 kommt, und er sollte während der Öffnungszeiten erreichbar sein, ohne dass jemand durch den privaten Bereich muss.

Kurz zusammengefasst

  • Kein gemeinsamer Kasten — das Briefgeheimnis gilt auch unter Verwandten.
  • Bei Miete ist der Vermieter zuständig, bei Eigentum die Teilungserklärung.
  • Zweimal dasselbe Modell kaufen, nicht zwei verschiedene.
  • Bei gleichem Nachnamen mit „Erdgeschoss" und „Obergeschoss" arbeiten.
  • Übereinander nur, wenn der untere Einwurf über 70 cm bleibt.

Modelle mit zwei getrennten Kästen finden Sie bei den Standbriefkästen, passende Paare zum Nebeneinandermontieren bei den Wandbriefkästen.

Häufige Fragen

Dürfen zwei Parteien einen gemeinsamen Briefkasten nutzen?

Rechtlich sicher ist das nicht. Das Briefgeheimnis nach Artikel 10 Grundgesetz gilt zwischen allen Personen, auch zwischen Verwandten in getrennten Haushalten — wer einen fremden Brief öffnet, verletzt es. Jede Partei sollte einen eigenen, abschließbaren Kasten mit eigenem Schlüssel haben.

Muss der Vermieter einen Briefkasten stellen?

In der Regel ja. Er schuldet eine vertragsgemäß nutzbare Wohnung, und dazu gehört die Möglichkeit, Post sicher und für andere unzugänglich zu empfangen. Fehlt ein eigener Briefkasten für die Wohnung, kann der Mieter ihn verlangen.

Braucht eine Einliegerwohnung einen eigenen Briefkasten?

Ja, sobald dort ein eigener Haushalt lebt. Ob die Bewohner verwandt sind, spielt keine Rolle — entscheidend ist, dass zwei getrennte Haushalte unter einer Adresse Post bekommen und niemand Zugriff auf die Sendungen des anderen haben soll.

Wie beschriftet man zwei Briefkästen mit demselben Nachnamen?

Mit einem eindeutigen Zusatz wie „Erdgeschoss" und „Obergeschoss", weil der Zusteller das an der Klingel wiederfindet. Vornamen sollten ausgeschrieben sein — ein Anfangsbuchstabe hilft nicht, wenn beide gleich beginnen. Beide Schilder gleich gestalten.

Was gilt, wenn im Haus eine Praxis oder ein Gewerbe ist?

Auch dann braucht es einen eigenen Kasten, weil dort Geschäftspost und fristgebundene Sendungen ankommen. Er sollte größer ausfallen, da Geschäftspost häufiger im Format DIN C4 kommt, und während der Öffnungszeiten erreichbar sein, ohne dass jemand durch den privaten Bereich muss.